Ersessen — Ersêssen, S. Ersitzen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
ersessen — er|sẹs|sen: ↑ersitzen … Universal-Lexikon
Ersitzung — (lat. usucapio) ist der Erwerb an Sachen im Sinn des bürgerlichen Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutsches Recht 2.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) … Deutsch Wikipedia
Ersitzen — Ersitzen, verb. irreg. (S. Sitzen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn. 1) Für das einfache sitzen, doch nur im Oberdeutschen. Der Streit ist ersessen geblieben, ist liegen geblieben. Das Werk… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Buchersitzung — Ersitzung ist der Erwerb eines Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) 1.2 Immobilien 2 Österreichisches Recht 2.1 Eigentliche Ersitzung … Deutsch Wikipedia
Wegefreiheit — Mit dem Begriff Wegefreiheit werden in Österreich alle jene Rechte umfasst, die die Menschen berechtigen, problemlos fremden Grund – insbesondere im Wald und im Bergland – zu betreten beziehungsweise zum Gehen zu benützen. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
ersitzen — er|sịt|zen 〈V. tr. 242; hat〉 durch langes Warten, lange Nutznießung erwerben (Anspruch) * * * er|sịt|zen <unr. V.; hat [mhd. ersitzen = durch Sitzen erwerben]: 1. (abwertend) durch Sitzen, durch bloße Anwesenheit erwerben: er hat sich… … Universal-Lexikon
Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Dienstbarkeit — Dienstbarkeit, früher Servitut genannt, das unveräußerliche und unvererbliche Nutzungsrecht an fremden Vermögensbestandteilen. Je nachdem die D. einer bestimmten Person oder dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstückes zusteht, spricht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ersitzung — (lat. Capio, Usucapio), Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache durch zehnjährigen Eigenbesitz (s. Besitz). Während nach gemeinem Recht der Ersitzende nachweisen mußte, daß er während der Ersitzungszeit von Gründen, welche die E. unmöglich… … Meyers Großes Konversations-Lexikon