Geheimer

Geheimer
фам.
1. m -n, -n сотрудник
а) тайной полиции,
б) уголовной полиции. Sieh dich vor, das ist einer von den Geheimen.
2. / неконтролируемая проститутка.

Deutsch-Russisches Woerterbuch der umgangssprachlichen und saloppen. 2013.

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  • Geheimer Rat — war in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches und den späteren deutschen Monarchien ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in Brandenburg: Geheimer Staatsrat), das unmittelbar dem Fürsten… …   Deutsch Wikipedia

  • Geheimer Rat — hieß in den deutschen landesherrlichen Gebieten früher ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Staatsrat), das unmittelbar unter dem Fürsten stand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geheimer Rat — Geheimer Rat,   1) Geheimes Ratskollegium, Staatsrat, in den deutschen Einzelstaaten seit dem späten 16. Jahrhundert im Zuge absolutistischer Staatsauffassung und einer dadurch bedingten, auf die Person des Fürsten zentrierten… …   Universal-Lexikon

  • Geheimer Mitarbeiter — kurz GM war eine beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwendete Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter des Geheimdienstes. Innerhalb der GM gab es Unterkategorien, wie GMBE (Geheimer Mitarbeiter im besonderen Einsatz), GMK (Kandidat… …   Deutsch Wikipedia

  • Geheimer Justizrat — ist der beim Kammergericht aus zwölf Mitgliedern desselben bestehende Gerichtshof, von denen fünf die erste und sieben die zweite Instanz bilden, bei dem nach dem Gesetz vom 26. April 1851 die Mitglieder der königlichen Familie sowie die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geheimer Kabinettsrat — war der Titel des Leiters des Geheimen Zivilkabinetts ein niemals zusammengetretenes Gremium in der Zeit des Nationalsozialismus, siehe Geheimer Kabinettsrat (Gremium) Siehe auch: Geheimer Rat Diese Seite ist …   Deutsch Wikipedia

  • Geheimer Justizrat — Geheimer Justizrat,   1) bis 1918 der beim Kammergericht gebildete Gerichtshof, bei dem die Mitglieder des Hauses Hohenzollern ihren allgemeinen Gerichtsstand hatten; durch Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung beseitigt.    2) Titel, Geheimer… …   Universal-Lexikon

  • Geheimer Proceß — Geheimer Proceß, das Rechtsverfahren, welches mit Ausschluß der Öffentlichkeit u. mit dem Gebot der Amtsverschwiegenheit lediglich von dem Richter geführt u. vorgenommen wird; vgl. Civil u. Criminalproceß …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geheimer Rath — Geheimer Rath, 1) in Österreich, Preußen, Sachsen u.a. deutschen Staaten Titel der obersten Staatsbeamten, z.B. der Minister, Präsidenten etc. Hat ein solcher G. R. Sitz u. Stimme im Ministerium, so wird dies meist durch den Zusatz wirklicher G.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geheimer Rat — Geheimer Rat, Geheimes Kabinett, früher in mehrern deutschen Staaten die oberste, nicht verantwortliche Behörde unter Vorsitz des Fürsten. Gegenwärtig ist G. R. bloßer Titel. – Über den engl. G. R. s. Großbritannien und Irland (Verfassung) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Geheimer Rath — Geheimer Rath, in mehren deutschen Staaten mit dem Ministerium die höchste Staatsbehörde, deren Sitzungen der Fürst beizuwohnen pflegt …   Herders Conversations-Lexikon


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